Die Haftpflicht-Versicherung deckt bei einem Unfall die Schadenersatzansprüche Dritter und ist für den Kfz-Halter verpflichtend.
In Deutschland darf kein Fahrzeug zugelassen werden, das nicht haftpflichtversichert ist. Die Haftpflichtversicherung fürs Auto ist somit gesetzlich vorgeschrieben und die Nutzung eines Kfz ohne den entsprechenden Versicherungsvertrag strafbar. Der Grund für die diese Regelung sind die hohen Schadensummen, die auf den Unfallverursacher zukommen können. Die Höhe an Sach-, Personen und immateriellen Schäden liegt bei einem schweren Unfall in Millionenhöhe und überschreitet somit die finanziellen Möglichkeiten der Mehrheit von Fahrzeughaltern.
Die Haftpflicht-Versicherung springt ein und erstattet die Schadenersatzansprüche der Unfallopfer. Die Höhe der Prämien richtet sich bei der Kfz-Haftpflicht-Versicherung nach den subjektiven und objektiven Merkmalen. Die subjektiven Merkmale betreffen die Person des Versicherungsnehmers, darunter sein Alter, unfallfreie Jahre und Beruf. Die objektiven Merkmale betreffen das Fahrzeug: das Baujahr, Modell oder z.B. die Motorstärke.
Der Haftpflichtschutz deckt berechtigte Schadenersatzansprüche von Verkehrsteilnehmern ab. Dazu gehört beispielsweise die Entschädigung und Behandlung von Unfallopfern fremder Verkehrsteilnehmer sowie ein Schadenausgleich für Insassen im eigenen Fahrzeug.