Seit dem 1. Januar 2008 gibt es Umweltzonen in Deutschland. Umweltzonen sind gekennzeichnete Bereiche, die nur von Fahrzeugen mit einer Feinstaubplakette befahren werden dürfen. Diese Zonen werden vornehmlich in größeren Städten eingerichtet und tragen damit dem relativ hohen Schadstoffausstoß in Ballungsgebieten Rechnung. Ziel ist letztlich die Verringerung der Schadstoffbelastung.
Die Feinstaubplaketten gibt es in den Ampelfarben Rot, Gelb und Grün. Autos mit einer grünen Feinstaub-Plakette können uneingeschränkt in den Umweltzonen gefahren werden. Damit haben Autofahrer mit der grünen Umweltplakette praktisch freie Fahrt. Bußgeld und Punkt in Flensburg
Ob die grüne Plakette vergeben werden kann, hängt mit dem CO2-Ausstoß des Fahrzeugs zusammen. Die grüne Plakette gibt es für alle Fahrzeuge, die der Schadstoffgruppe 4 zuzurechnen sind. Dazu zählen Fahrzeuge der Abgasnormen Diesel Euro 4 und Euro 4. Die Gruppe 4 bildet die umweltfreundlichste Schadstoffklasse.
Die grüne Plakette kostet in etwa fünf bis zehn Euro und ist in allen Zulassungsstellen und bei den Organisationen TÜV und DEKRA erhältlich. Auch in den über 30.000 Werkstätten, die berechtigt sind, eine Abgasuntersuchung abzunehmen, kann die grüne Plakette erworben werden. Wer ohne die Umweltplakette in die Umweltzone fährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Motorräder, Behindertenfahrzeuge sowie Oldtimer dürfen auch ohne die grüne Plakette in der Umweltzone gefahren werden.