Umweltzonen wurden erstmals in den Städten Berlin, Köln und Hannover eingerichtet. Seit Januar 2008 gibt es in diesen Städten gekennzeichnete Bereiche, die nur von Fahrzeugen mit einer Umweltplakette befahren werden dürfen. Inzwischen gibt es in Dutzenden von Städten solche Umweltzonen.
Durch die Einrichtung von Umweltzonen soll der Feinstaubausstoß in Ballungsgebieten verringert werden. Die Umweltplaketten werden in den Farben Grün, Gelb und Rot vergeben. Jede Farbe spiegelt eine Schadstoffklasse wider. Die Zuordnung erfolgt in Abhängigkeit des CO2-Ausstoßes. Die gelbe Plakette gibt es für Autos, die der Schadstoffgruppe 3 zuzuordnen sind. Das sind Fahrzeuge mit Diesel- und Biodieselmotoren und den Emissionsschlüsselnummern 30, 31, 36, 37, 42, 44-52 und 72. Die Schlüsselnummer ist den Kfz-Papieren zu entnehmen. So kann jeder Fahrzeugnutzer feststellen, ob er die gelbe Umweltplakette braucht. In einigen Städten bereits Fahrverbot
Mit der gelben Feinstaub-Plakette hat man nicht überall freie Fahrt. In einigen Umweltzonen gilt für Fahrzeuge mit gelber Plakette bereits Fahrverbot. Weitere Städte werden nach und nach folgen und Autos mit der gelben Umweltplakette ebenfalls aus den geschützten Bereichen verbannen. Viele Zonen wird man dann nur noch mit der grünen Plakette befahren können.
Die gelbe Plakette gibt es für fünf bis zehn Euro. Erhältlich ist sie bei den Zulassungsstellen, Prüforganisationen und bei Autohändlern, die befugt sind, die Abgasuntersuchung durchzuführen. Wer widerrechtlich in die Umweltzone einfährt, muss mit Sanktionen in Form von Bußgeldstrafen und Punkten im Verkehrszentralregister (VZR) in Flensburg rechnen.