Die heutige Zulassungsbescheinigung Teil I wurde bis 2005 als Fahrzeugschein bezeichnet. Wie der Fahrzeugbrief auch, wurde der Fahrzeugschein mit der Vereinheitlichung nach den EU-Richtlinien umbenannt und umgestaltet. Er wird bei jeder Anmeldung und Ummeldung eines Fahrzeugs ausgestellt und dient der Identifizierung des Autos.
Die wichtigsten Inhalte des Fahrzeugscheins betreffen die technischen Daten des Autos. Dazu gehören zum Beispiel die genaue Fahrzeug- und Typenbezeichnung des Fahrzeugs, das amtliche Kennzeichen, das Datum der nächsten notwendigen Hauptuntersuchung (HU) und viele andere wesentliche Informationen zum Auto. Das Ergebnis der Abgasuntersuchung wird nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I, sondern im ehemaligen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) angeführt.
Neben den Daten des Fahrzeugs sind auch die persönlichen Daten des Fahrzeuginhabers im der Zulassungsbescheinigung Teil I angeführt. Angeführt ist hier stets der Halter des Fahrzeugs, nicht jedoch der Fahrer. Während sich die Zulassungsbescheinigung I beim Fahrer im Fahrzeug befinden muss, muss die Zulassungsbescheinigung II in den Händen des Eigentümers bleiben.
Der Fahrzeugschein muss immer im Fahrzeug mitgeführt und bei einer Verkehrskontrolle vorgezeigt werden können. Sollte man ihn nicht im Auto haben, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel eine empfindliche Geldstrafe zu Folge hat.
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