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Botschaftskennzeichen - Wichtige Informationen

Ein Botschaftskennzeichen unterscheidet sich deutlich von herkömmlichen amtlichen Kennzeichen. So stehen Trägern dieser Kennzeichen diverse Sonderrechte zu. Dies ist dann der Fall, wenn ein Kennzeichen Ziffern zwischen 10 bis 169 tragen – denn dabei handelt es sich um die jeweiligen Länderkennungen. Auch optisch unterscheidet sich das Botschaftskennzeichen von herkömmlichen Nummernschildern. Diese bestehen ausschließlich aus Ziffern und beginnen stets mit der Zahl 0. Anschließend folgt ein Siegel, wonach eine weitere Zahl steht, die das Herkunftsland des jeweiligen Botschafters oder Diplomaten beschreibt. Die letzten Ziffern im rechten Bereich des Botschaftskennzeichens werden hingegen der Reihe nach vergeben.

Besonderheiten und Rechte

Botschaftskennzeichen können nur von Botschaften selbst oder aber direkt vom Botschafter bzw. Diplomaten beantragt und verwendet werden. Bei Botschaftern handelt es sich um Regierungsbeauftragte eines Staates, die diesen auf Regierungsebene vertreten. Fahrzeuge, die das Kennzeichen einer Botschaft tragen, dürfen ausschließlich vom Botschafter selbst oder aber von Familienangehörigen gefahren werden. Ferner dürfen Mitarbeiter der Botschaft oder auch Mitarbeiter eines Fahrdienstes das Fahrzeug benutzen. Weiter zeigt das Botschaftskennzeichen an, dass es sich um einen Fahrer handelt, der in Deutschland politische Immunität und somit besondere Rechte, wie die Entbindung von der deutschen Gerichtsbarkeit, genießt.