Berufsgruppenrabatt - Kfz-Versicherung

Berufsgruppenrabatte in der Kfz-Versicherung sind tarifliche Vergünstigungen, die sich positiv aus die Ausübung bestimmter Berufe bzw. Berufsgruppen auswirken. Diese erhalten Sie als Kfz-Versicherungsnehmer z. B. dann, wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten. In diesem Fall kann Ihre berufliche Tätigkeit den Beitrag für Ihre Autoversicherung senken indem Sie einen zusätzlichen Rabatt erhalten. Dazu ist es jedoch wichtig, dass Sie der jeweiligen Versicherung Ihre Anstellung im öffentlichen Dienst mitteilen.

Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung erklären sich folglich einige Versicherer bereit, für einige Berufsgruppen günstige Konditionen anzubieten. Eine der Berufsgruppen, die von vielen Versicherungsunternehmen begünstigt wird, sind Beamte. Der Beamtenrabatt gilt auch für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Um einen Berufsgruppenrabatt zu erhalten, sollten Sie als Versicherungsnehmer Ihrer Kfz-Versicherung regulär einen Arbeitgebernachweis vorlegen. Dabei kann ein Rabatt nur für die hauptberufliche Tätigkeit gewährt werden. Üben Sie lediglich eine Nebentätigkeit in einer vom Berufsgruppenrabatt geförderten Berufsgruppe aus, haben Sie als Kfz-Versicherungsnehmer keinen Anspruch auf den Berufsgruppenrabatt.

An den Berufsgruppenrabatt sind meistens einige Bedingungen gekoppelt. Dazu gehört die Eingrenzung des Personenkreises, der das Fahrzeug fahren darf. Nicht selten ist es nur der Versicherungsnehmer selbst. Fahren andere Personen das mit einem Rabatt-Tarif versicherte Auto, kann es passieren, dass der Versicherer die Übernahme der Kosten verweigert. Außerdem erwartet das Versicherungsunternehmen, dass Sie ihm jeden Arbeitgeberwechsel unverzüglich mitteilen. Unterlassen Sie als Versicherungsnehmer diese Pflicht, kann es passieren, dass Sie Ihren gesamten Versicherungsschutz für das laufende Versicherungsjahr verlieren.