Wenn sich herausstellt, dass das Fahrzeug des Interesses bereits einen Unfall hatte, weichen viele Interessenten direkt vom Kaufgesuch ab. Hier sollte aber zwischen Bagatellschäden und eminenten Defekten durch einen Unfall unterschieden werden. Ein kleiner Auffahrunfall bei niedriger Geschwindigkeit – beispielsweise an einer Ampel – kann hohe Instandsetzungskosten verursachen, das Fahrzeug als solches allerdings kaum beeinträchtigen. Auch bei nur sehr kleinen Unfallschäden gilt das Fahrzeug direkt als Unfallwagen. Wurden die Reparaturen jedoch nachweislich fachmännisch durchgeführt, könnte das Fahrzeug eine Überlegung wert sein. Dies ist bei gravierenden Unfällen anders, sodass hier generell unterschieden werden sollte.
Wenn der Unfallwagen Kauf in die engere Auswahl kommt, sollte sichergestellt sein, dass alle Reparaturen und Lackierarbeiten adäquat durchgeführt wurden. In diesem Fall sollten Rechnungen – möglichst von Vertragswerkstätten – die Maßnahmen detailliert dokumentieren. Dennoch sollte auf Nummer sicher gegangen werden. So gibt es Lackmessgeräte, die anzeigen, ob auch tatsächlich und ausschließlich die genannten Karosserie-Komponenten neu lackiert und damit vermutlich ausgetauscht worden sind. Ferner sollte man darauf achten, dass die Spaltmaße zwischen den einzelnen Komponenten passen. Dies lässt sich alles im Rahmen einer Prüfung vonseiten eines Sachverständigen feststellen. So besteht die Möglichkeit – zum Beispiel im Zuge einer Probefahrt – eine Prüfstelle anzusteuern und einen Gebrauchtwagen-Check durchzuführen – insbesondere im Hinblick auf den Unfallschaden.
Sofern sichergestellt wurde, dass das Unfallfahrzeug keinerlei Bedenken aufweist und somit fachmännisch und nachhaltig repariert wurde, sollte das Argument Unfallfahrzeug signifikant in die Preisverhandlungen mit einspielen. Generell werden Unfallfahrzeuge bereits billiger ausgeschrieben als ihre Pendants ohne Schaden. Dennoch wissen Händler, dass allein die Tatsache, dass es sich um einen Unfallwagen handelt, den Preis deutlich beeinflussen kann. Dementsprechend sollten Käufer dieses Faktum ausnutzen, was beispielsweise durch ein Sachverständigen-Gutachten bestärkt werden kann. Relevant ist auch eine Gebrauchtwagen-Garantie oder -Gewährleistung, die bei Privatkäufen nicht inkludiert ist. So empfiehlt es sich, gerade Unfallwagen vom Händler zu beziehen – inklusive Garantie und aller Reparaturnachweise.
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