So wie Deutsche in Frankreich oder Italien produzierte Fahrzeuge kaufen, erwerben Ausländer auch deutsche Fahrzeuge beziehungsweise in Deutschland produzierte Kfz. Wird ein Fahrzeug über die Landesgrenze hinaus verkauft, handelt es sich gleich um einen Export. Wird dieses hingegen erneut als Gebrauchter in das Produktionsland zurückverkauft, handelt es sich um einen Reimport Autokauf – also um ein ganz normales Gebrauchtfahrzeug, das eine Zeit lang einen Besitzer im Ausland hatte.
Wie bei jedem Gebrauchtwagenkauf sollten diverse Aspekte auch beim Reimport erfragt werden. Die Zahl der Vorbesitzer sollte ebenso etwas Aufschluss über das Fahrzeug geben wie auch die Art der Nutzung – zum Beispiel privat oder gewerblich. Der Händler muss unbedingt alle relevanten Papiere in Bezug auf den Reimport vorlegen können, womit sich der potenzielle Käufer selbst ein Bild von der Vergangenheit des gebrauchten Fahrzeugs machen kann. Generell sollte man sich im Klaren sein, dass Händler eine Gebrauchtwagengarantie aussprechen können, was bei Privatverkäufen nicht der Fall ist. Außerdem sollte – abhängig vom Land, in dem das Fahrzeug vorher genutzt wurde – geklärt werden, ob etwaige Umbaumaßnahmen durchgeführt werden müssen, um das Fahrzeug für den deutschen Straßenverkehr zulassen zu können.
Wie bei jedem Fahrzeug sollte man das Auto obligatorisch Probe fahren. Es empfiehlt sich, einen Sachverständigen zurate zu ziehen, beispielsweise einen Mechaniker, um den Zustand des Gebrauchten kurz zu prüfen. Hier bieten TÜV-Abnehmer und weitere Werkstätten einen schnellen Service zum kleinen Preis, wonach ein Gutachten erstellt wird, das den effektiven Preis darstellt und den Zustand des Wagens dokumentiert. Wenn hier auch nur leichte Beanstandungen vorliegen, sollten diese genutzt werden, um bei der Verhandlung den Preis nach unten zu korrigieren. Bei gravierenden Mängeln wird der Sachverständige stets von dem Kauf abraten.