Bei einem Ausfuhrkennzeichen handelt es sich um ein amtliches Kfz-Nummernschild, das der Ausfuhr des betreffenden Fahrzeugs dient. Derartige Kennzeichen werden dementsprechend ausschließlich für den Export verwendet. Ein Ausfuhrkennzeichen unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von einem herkömmlichen Ganzjahreskennzeichen. Prägnant ist die rote Färbung im rechten Bereich des Nummernschilds. Dabei handelt es sich um ein Datumsfeld, wodurch gekennzeichnet wird, bis wann das Fahrzeug die Bundesrepublik Deutschland verlassen haben muss. Diese Frist ist zwingend zu beachten, da der Versicherungsschutz nach deren Ablauf erlischt. Das Fahrzeug darf anschließend dementsprechend nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt oder geparkt werden.
Wenn ein Fahrzeug exportiert werden soll, begibt man sich mit den nötigen Papieren zum zuständigen Straßenverkehrsamt. Hier werden die Formalia erledigt wie auch das Ausfuhrkennzeichen ausgegeben. Für die Beantragung benötigt man zwingend ein gültiges Ausweispapier wie einen Reisepass oder Personalausweis. Ferner benötigt der Antragsteller zwingend eine gültige Versicherungsbescheinigung für den relevanten Zeitraum. Außerdem erwartet das Straßenverkehrsamt die Vorlage der gültigen Besitzbescheinigungen, weshalb sowohl die Zulassungsbescheinigung Teil I als auch Teil II für den Erhalt eines Ausfuhrkennzeichens vorgelegt werden müssen. Wenn das Fahrzeug bisher angemeldet war, müssen die bisherigen Kennzeichen mitgebracht und offiziell entsiegelt werden. Anschließend kann das Ausfuhrkennzeichen in der Regel problemlos ausgestellt werden.