Unter einem Auffahrunfall wird eine besondere Form des Unfalls im Straßenverkehr verstanden. Dabei fährt das nachfolgende Fahrzeug dem vorangehenden Fahrzeug auf dessen Heck auf. Je nach Stärke des Zusammenpralls entstehen dabei Schäden an beiden Fahrzeugen, es können auch Personen betroffen sein. Die Ursache für Auffahrunfälle ist in der Regel ein zu geringer Sicherheitsabstand des folgenden Fahrzeugs. Aus diesem Grund wird bei einem Auffahrunfall die Schuld mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit dem folgenden Fahrzeug zugeschrieben. Natürlich gibt es auch Fälle, in denen der Vordermann völlig unerwartet und plötzlich bremste und damit einen solchen Unfall auslöste. Kann der Hintermann ein solches Verhalten nachweisen, kann er sich damit von der Schuld zumindest teilweise befreien. Eine besondere Form des Auffahrunfalls ist die sogenannte Massenkarambolage. Hierbei sind immer eine hohe Anzahl von Fahrzeugen beteiligt, welche ineinander auffahren.
Kommt es bei einer Massenkarambolage zu Auffahrunfällen, nehmen die Versicherer eine einfache Form der Schadenregulierung vor. So werden dem auffahrenden Fahrzeug 2/3 des Schadens angelastet und dem Vordermann 1/3. Eine andere Variante ist es, dass der Versicherer ausschließlich die Heckschäden ersetzt, aber nicht jene an der Front. Natürlich müssen auch beim Auffahrunfall alle Daten der Unfallgegner, möglicher Zeugen und Ähnliches aufgenommen werden. Ob die Polizei informiert werden sollte oder nicht, kann man von der Höhe des zu erwartenden Schadens abhängig gemacht werden. Auch wie sich der Unfallgegner verhält, kann dies beeinflussen. Die Meldung des Unfalls bei der eigenen KFZ-Versicherung sollte so schnell wie möglich geschehen.