Die Hochzeitsversicherung schützt künftige Brautpaare vor den finanziellen Risiken, die durch Abbruch oder Verschiebung einer Hochzeitsveranstaltung entstehen. Da Hochzeitsfeiern häufig mit hohen Kosten verbunden sind, kann es schnell um viel Geld gehen. Die Hochzeitslocation soll bezahlt werden, das 4-Gänge-Menü ist bereits vorbestellt und der Hochzeitsfotograf rechnet fest mit seinem Einsatz. Doch was passiert, wenn die Hochzeit aufgrund einer plötzlichen Erkrankung nicht stattfinden kann? Dann springt die Hochzeitsversicherung und übernimmt alle Kosten, die durch die Absage der Hochzeit entstehen bzw. durch Vorauszahlungen entstanden sind.
Die Hochzeitsversicherung leistet dann, wenn die Durchführung der Hochzeit aufgrund eines bestimmten Umstandes nicht zumutbar ist. Hierzu gehören z. B. eine schwere Unfallverletzung der versicherten Hochzeitsleute, der Tod eines nahestehenden Angehörigen, eine unerwartete Erkrankung, der plötzliche Wegfall des Arbeitsplatzes oder eine Schwangerschaft, die die Durchführung der Hochzeit erschweren kann.
Der Versicherungsschutz ist auf die Höhe der vereinbarten Deckungssumme begrenzt. Vereinbaren Sie beispielsweise eine Deckungssumme von 10.000 Euro, erhalten Sie bei Kosten von 20.000 Euro eine maximale Erstattung von 10.000 Euro. Versicherbare Erkrankungen sind u. a. Corona-Infektionen, unerwartete Krebserkrankungen sowie Beeinträchtigungen des Bewegungsapparates (z. B. bei einem Beinbruch).
Die Kostenübernahme berücksichtigt die Stornokosten für die reservierte Eventlocation, gebuchte Hotels, bestellte und gekaufte Speisen und Getränke, die Bezahlung für den Fotografen, den Blumenschmuck, die Hochzeitstorte und sonstige mit der Hochzeit in Verbindung stehende Kosten. Darüber hinaus ist u. a. die Saalmiete für die standesamtliche Trauung versichert.
Hingegen übernimmt die Versicherung keine Kosten, wenn es zu einer unerwarteten Trennung des Brautpaares kommt. Das finanzielle Risiko liegt in diesem Fall ausnahmsweise bei den Brautleuten selbst. Das gilt auch dann, wenn der Absage-Grund für die Hochzeit vorsätzlich herbeigeführt ist.
Sie können mit der Hochzeitsversicherung bis zu zwei Hochzeiten und Veranstaltungen versichern. Die mag beispielsweise die Hochzeit und der traditionelle Polterabend sein oder die standesamtliche und kirchliche Trauung. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den einzelnen Versicherungsbedingungen der Anbieter. Freie Trauungen sind entsprechend berücksichtigt
Die Kosten für die Hochzeitsversicherung betragen je nach Versicherer bei ein bis zwei Prozent der Versicherungssumme. Kostet Ihre Hochzeit 10.000 Euro, so sollten Sie mit Kosten von 100 bis 200 Euro für die Hochzeitsversicherung rechnen. Eine Selbstbeteiligung ist regulär nicht vorgesehen.
Weitere Einzelheiten zu den Preisen und Leistungen der Versicherungsangebote finden Sie mithilfe unseres Online-Preisvergleiches. Hier vergleichen Sie die günstigen Tarife der Hochzeitsversicherungen. Entsprechende Angebote erhalten Sie u. a. von der Allianz, Axa, Ergo, Hanse Merkur und HUK.
Heiko Agater
Die Inhalte dieser Seite wurden in Zusammenarbeit mit dem Versicherungsmakler Heiko Agater erstellt. Heiko ist selbständiger Versicherungskaufmann (BWV) und seit 2016 Geschäftsführer der gleichnamigen Versicherungsagentur Agater & Klisa GmbH mit Sitz in Leipzig.