Wertminderung tritt dann ein, wenn eine Sache beschädigt wird und eine Reparatur diese Sache nicht wieder so herstellen kann, dass sie ihren ursprünglichen Wert erlangt. Dies kann etwa bei einem Teppich der Fall sein, der einen Brandfleck bekam, weil eine brennende Kerze auf ihn fiel. Kann dieser Brandfleck durch eine Reparatur beseitigt werden, aber der Teppich hat danach nicht mehr das ursprüngliche Aussehen, tritt ein Wertverlust ein. Eine Hausratversicherung zahlt bei Schäden im Hausrat entweder die Kosten für die Neuanschaffung oder die Reparatur. Hat der beschädigte Gegenstand nach der Reparatur einen Minderwert, dann gleicht die Hausratversicherung auch diesen aus.
Es ist empfehlenswert nach einem Schadenfall, bei dem viele Gegenstände einer Wertminderung erfuhren, zu überprüfen, ob die alte Versicherungssumme noch angebracht ist. In diesen Fällen kann sie meist gesenkt werden, da die Dinge nicht mehr ihren ursprünglichen versicherten Wert haben und bei einem neuen Schadenfall nur dieser ersetzt wird.