Die Hausratversicherung schützt Ihr Hab und Gut, wenn es um unvorhergesehene Schäden geht. Daher sollten Sie einen sinnvollen Leistungsumfang wählen. Hier erhalten Sie wichtige Tipps zum Abschluss einer Hausratversicherung.
Ganz generell werden durch eine Hausratversicherung alle im Wohnraum des Versicherungsnehmers befindlichen Gebrauchs-, Verbrauchs- oder Einrichtungsgegenstände versichert. Solche Gegenstände reichen von Möbeln über Instrumente bis hin zu Schmuck. Als Schadenursachen kommen in der Regel Wasser- und Feuerschäden, Einbruchdiebstahl, Vandalismus sowie Sturm und Hagel infrage.
Um eine leistungsstarke Versicherung mit angemessenen Beiträgen abschließen zu können, lohnt es sich einen entsprechenden Anbieter-Vergleich durchzuführen. Neben einem standardmäßigen, grundlegenden Versicherungsschutz gehen viele Anbieter auf die speziellen Bedürfnisse ihrer Kunden ein, oftmals auch ohne Aufpreis. Für einen Online-Vergleich benötigen Sie meist nur Ihre exakte Wohnfläche und Ihren Wohnort.
Damit es nicht zu einer sogenannten Unterversicherung kommt, bei der die Versicherung den entstandenen Schaden nur anteilig übernimmt, sollten Sie besonders auf die Wahl der richtigen Versicherungssumme achten. Bestimmen Sie daher vor dem Abschluss der Hausratversicherung den Wiederbeschaffungswert Ihres Hausrats, um die Höhe angemessen festzulegen. Darüber hinaus sind auch Quadratmeterpauschalen möglich. Üblicherweise wird in diesem Fall eine Pauschale von mindesten 650 Euro empfohlen.
Haben Sie sich als Freiberufler oder Selbstständiger ein eigenes Büro in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus eingerichtet, sollten Sie dies bei Ihrer Hausratversicherung unbedingt beachten. Im Normalfall befinden sich dort vor allem wertvolle elektronische Gegenstände. Daher fällt für einen solchen Büroraum ein höherer Beitrag an als für den restlichen Wohnraum.
Sie können mit Ihrem Versicherer eine Selbstbeteiligung im Schadenfall vereinbaren. Das hat den Effekt, dass Ihr regelmäßiger Versicherungsbeitrag geringer ausfällt als ohne Selbstbeteiligung. Je höher Sie also die Selbstbeteiligungssumme wählen, desto niedriger auch Ihr Beitrag. Im tatsächlichen Schadenfall bedeutet das, dass Ihre Versicherung erst einspringt, wenn der Selbstbeteiligungsbetrag überschritten wird. Bis dahin müssen Sie für die Wiederbeschaffungskosten selbst aufkommen.
Die besonderen Versicherungsbedingungen werden im Gegensatz zu den allgemeinen individuell zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Besitzen Sie beispielsweise ein teures Fahrrad, lohnt es sich, dieses ausdrücklich mit in die Hausratversicherung aufzunehmen. Auch eine Glasversicherung kann sinnvoll sein. Darunter fallen dann beispielsweise Glas- und Kunststoffscheiben am Mobiliar sowie Spiegel, Sichtfenster von Öfen und Aquarien.