Kann ich meine Hausratversicherung von der Steuer absetzen? Sie können die Kosten für die Hausratversicherung regulär nicht von der Steuer absetzen, da es sich nicht um eine Vorsorgeversicherung handelt. Das gilt jedoch nur für Privatpersonen ohne beruflichen Hintergrund. Haben Sie hingegen ein häusliches Arbeitszimmer, das Sie im Homeoffice, für Ihr Gewerbe/ Nebengewerbe oder eine selbständige und freiberufliche Tätigkeit nutzen, dürfen Sie die Kosten hierfür anteilig von der Steuer absetzen. Dabei handelt es sich um Werbungskosten, die sich steuermindernd auf Ihr zu versteuerndes Einkommen auswirken.
Wie viel Geld Sie als Werbungskosten von der Hausratversicherung absetzen können, hängt von der Höhe Ihrer jährlichen Prämie sowie der Größe Ihres Arbeitszimmers ab.