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Rückstau - Hausratversicherung-Leistung

Rückstau Definition: Wenn das Wasser aufgrund eines verstopften Rohres nicht ablaufen kann und in das Gebäude gelangt, wird von einem Rückstau gesprochen. Die Hausratversicherung reguliert die Schadenfälle im Zusammenhang mit dem Rückstau nur unter bestimmten Bedingungen.

Ist ein Kanalisations- oder ein Abwasserrohr verstopft, kann es zum Rückstau kommen. Das Wasser staut sich zunächst unbemerkt im Rohr und gelangt anschließend über ein überlaufendes WC- oder Spülbecken in den Raum. Bei einer Überschwemmung infolge von kräftigen Niederschlägen kann es ebenfalls zu einem Rückstau kommen. Die Beseitigung von einem Rückstauschaden wird dadurch erschwert, dass es sich meistens um verschmutztes Wasser handelt. Wenn ein Rückstau infolge einer Überschwemmung entsteht, deckt die Hausratversicherung die Kosten für den beschädigten Hausrat, aber nur falls diese Elementargefahr zu den versicherten Gefahren gehört.

Die Deckungssumme hängt von der jeweiligen Gefährdungsklasse ab, der das Gebäude zugeordnet ist. Wenn es sich um einen Rückstau wegen eines verstopften Abwasserrohres handelt, dann kann dieser Schaden nur geltend gemacht werden, wenn eine entsprechende Rückstausicherung, d.h. ein Rückschlagventil, installiert wurde. Oft bieten die Versicherer eine zusätzliche Rückstau-Klausel an.