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Reparaturkosten - Hausratversicherung

Reparaturkosten werden durch die Hausratversicherung in bestimmten Fällen abgedeckt. Kommt es beispielsweise zu einem Einbruch in der Wohnung des Versicherten und werden dabei Türen oder Fenster beschädigt, trägt die Hausratversicherung die Kosten für deren Reparatur. Auch Wasserschäden fallen darunter. So kann es etwa sein, dass ein Rohrbruch in der Wohnung das Mobiliar schädigt. In diesem Fall wird ebenfalls die Versicherung aktiv. Weitere Fälle, in denen die Reparaturkosten übernommen werden, sind vom jeweils vereinbarten Tarif abhängig.

Hier lohnt der Vergleich zwischen den einzelnen Anbietern. Natürlich werden die Kosten für Reparaturen nur übernommen, wenn der Versicherte seine Pflichten nicht vernachlässigt hat. So muss dieser stets bemüht sein Schaden abzuwenden, in dem er zum Beispiel Haustür und Fenster verschließt, selbst wenn er nur kurz außer Haus ist. Eine weitere Pflicht ist die wahrheitsgemäße Angabe von Tatbeständen und das bereits beim Abschluss der Versicherung, da diese sonst Leistungen im Versicherungsfall reduzieren kann.