Leitungswasserschaden - Hausratversicherung

Definition: Als Leitungswasserschäden werden alle Schäden bezeichnet, die durch austretendes Wasser verursacht. Die meisten dieser Schäden werden durch die Leitungswasserversicherung abgedeckt.

Die Leitungswasserversicherung ist in den meisten Hausratversicherungs-Tarifen inklusive. Diese Versicherung übernimmt die Schäden, die durch das Leitungswasser bei einem Rohrbruch von Zu- und Ablaufröhren verursacht werden. Weiterhin können bei der Versicherung als Leitungswasserschäden Schäden durch die austretende Flüssigkeit aus den Klimaanlagen, Heizkörpern oder Wärmepumpen geltend gemacht werden. Auch die Wasserschäden, die durch defekte Aquarien verursacht werden, gelten bis zu einem bestimmten Volumen des Aquariums als Leitungswasserschäden. Waren defekte Geschirrspüler, Kühlschrank oder eine Waschmaschine die Ursache von einem Wasserschaden, wird dieser ebenfalls als Leitungswasserschaden anerkannt. Das Gleiche gilt für den Wasserdampf, der ebenfalls hohe Schäden verursachen kann. Liegt grobe Fahrlässigkeit vor, wenn z.B. ein Haushaltsgerät unsachgemäß betrieben wurde, ist die Versicherung berechtigt, ihre Leistung zu mindern.