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Glasbruch - Hausratversicherung-Leistung

Unter Glasbruch wird das Kaputtgehen von Gegenständen aus Glas verstanden. Generell deckt die Hausratversicherung Glasschäden nur in bestimmten Fällen ab. Dazu gehören etwa der Brand oder eine Explosion, bei welcher Glas kaputt geht. Kommt es hingegen zum Durchzug und die alte Stehlampe knallt auf den Glastisch, sodass dieser in tausend Scherben zerspringt, ist das nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt. Generell raten Versicherungsgesellschaften zu einer Glasbruchversicherung. Sie ist separat oder als Zusatz zur Hausratversicherung abschließbar.

Verbraucherschützer hingegen raten von einer Versicherung gegen Glasbruch ab, da in ihren Konditionen oft Lücken lauern, mit denen der Versicherte nicht rechnen kann. So sind Trinkgläser, Vasen, Geschirr oder Handspiegel gar nicht versicherbar. Diese Sachen gehen aber erfahrungsgemäß am ehesten zu Bruch. Wer sein Aquarium oder das teure Ceranfeld absichern möchte, der muss meist einen großen Aufschlag zum Beitrag in Kauf nehmen. Das ist übrigens auch der Fall, wenn man Scheiben aus Kunststoff versichern möchte.

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