Garagen - Hausratversicherung-Leistung

Definition: Garagen sind abschließbare und überdachte Stellplätze für ein Kfz. Der in einer Garage befindliche Hausrat ist nicht automatisch mitversichert.

Für viele Menschen ist die eigene Garage mehr als nur ein sicherer Parkplatz für das Fahrzeug, sondern auch eine Ablage für den Hausrat. Teilweise werden in den Garagen Gegenstände gelagert, einfach nur weil dort Platz vorhanden ist, teils geht es um Sachen, die in Verbindung zum Fahrzeug stehen. Grundsätzlich ist der Hausrat, der in einer Garage aufbewahrt wird, auch wenn das Garagentor verschlossen bleibt, einem höheren Risiko ausgesetzt, als bei der Aufbewahrung in der Wohnung oder im Haus. Nicht in jedem Versicherungsvertrag ist der Hausrat in der Garage mit inbegriffen. Der Versicherungsnehmer ist daher gut beraten, seinen Vertrag genauer unter die Lupe zu nehmen und zu prüfen, ob beim Schaden am Hausrat in der Garage die Versicherung wirklich zahlt. Kann der Versicherer grobe Fahrlässigkeit nachweisen – z.B. stand das Garagentore beim Einbruchdiebstahl offen – kann dieser seine Leistung verweigern.