Fahrraddiebstahl - Hausratversicherung-Leistung

Der Fahrraddiebstahl ist durch die Hausratversicherung nicht abgedeckt, es sei denn, das Fahrrad wurde bei einem Einbruch gestohlen, etwa aus der verschlossenen Wohnung oder dem abgeschlossenen Keller. In der Regel findet aber der Fahrradklau im Freien statt, und da es sich hier nur um einfachen Diebstahl handelt, zahlt die Hausratversicherung keinen Cent. Aus diesem Grund bieten so gut wie alle Hausratversicherungen eine Zusatzversicherung für Fahrräder an. Damit ist der Fahrradklau abgesichert, wenn das Rad zwischen 6 und 22 Uhr im Freien entwendet wurde. Oder es befand sich zum Zeitpunkt des Diebstahls in Gebrauch, beispielsweise fuhr man damit zur Nachtschicht. Außerdem ist das Fahrrad gegen das Entwenden aus einem gemeinsam genutzten Fahrradraum versichert.

Die Meldung des Fahrraddiebstahls muss umgehend bei der Polizei erfolgen. Die Versicherung benötigt, um den Schaden ersetzen zu können, die Fahrradnummer und die Unterlagen des Herstellers zu dem Rad. Der Versicherte muss drei Wochen nach der Anzeige gegenüber der Versicherung den Nachweis erbringen, dass das Fahrrad nicht wieder in seinem Besitz ist.

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