Explosion - Hausratversicherung-Leistung

Explosion Definition: Eine schlagartig verlaufende chemische Reaktion, bei der brennbare Stoffe mit dem Sauerstoff interagieren und eine Druckwelle erzeugen, wird Explosion genannt. Bis auf wenige Ausnahmen sind die Explosionsgefahren durch die Hausratversicherung abgedeckt.

Wenn drei Faktoren – brennbare Stoffe, Sauerstoff und ein Zünder – gleichzeitig wirken, entsteht eine Explosion. Bei der Explosion kommt es zu einer plötzlichen Kraftäußerung, die in Form von einer Druckwelle auftritt. Die von einer Explosion verursachten Schäden können enorm sein. Es wird zwischen einer Substanzexplosion (Gasexplosion) und einer Behälterexplosion unterschieden. Bei den Substanzexplosionen tritt die chemische Umwandlung einer brennbaren Substanz ein. Bei den Behälterexplosionen explodiert infolge des Überdrucks ein Gefäß und wird durch die Explosion zerstört. Ein Beispiel für die Behälterexplosion ist eine Gasflaschenexplosion.

Grundsätzlich können alle Schäden, die im Zusammenhang mit einer Explosion entstehen, bei der Hausratversicherung geltend gemacht werden. Liegt der Fall grober Fahrlässigkeit vor – z.B. wenn der Versicherungsnehmer mit brennbaren Stoffen gearbeitet hat, ohne die Regelungen hinsichtlich vom Explosionsschutz zu beachten – kann der Versicherer seine Leistung verweigern oder mindern.