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Einbruchdiebstahl - Hausratversicherung

Unter Einbruchdiebstahl wird ein Diebstahl verstanden, bei dem sich der Dieb mittels Gewalt oder anderer technischer Mittel Zugang zu einem verschlossenen Raum verschafft. Der Einbruch ist durch die Hausratversicherung abgedeckt. Sie kommt für die gestohlenen Gegenstände auf, genauso wie für Schäden, die der Einbrecher beim Einbruch anrichtete, etwa eingeschlagene Fensterscheiben oder eingetretene Wohnungstüren.

Beim Einbruchdiebstahl liegt die Beweislast immer beim Versicherten. Er muss nachweisen, dass überhaupt ein Einbruch stattfand und welche Gegenstände mit welchem Wert gestohlen wurden. Aus diesem Grund sollten Quittungen und Kaufbelege über besonders wertvolle Gegenstände immer an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, um den Verlust im Fall der Fälle beweisen zu können. Auch erstattet die Hausratversicherung bei Elektrogeräten immer nur den Neuwert eines gleichwertigen Gerätes. Wurde zum Beispiel ein iPhone der vorletzten Generation gestohlen, bekommt man nicht das Geld für ein aktuelles iPhone, sondern nur so viel, um sich wieder ein iPhone der vorletzten Generation zu kaufen.