Blitzschlag - Hausratversicherung-Leistung

Der Blitz ist eine elektrische Entladung, die bei einem Gewitter entsteht und eine Stromstärke von 20.000 bis 300.000 Ampere haben kann. Schäden durch einen Blitzschlag sind nur teilweise durch die Hausratversicherung abgedeckt. Kommt es durch den Einschlag eines Blitzes zu einem Brand, wird dieser Schaden von der Hausratversicherung vollständig getragen. In den meisten Fällen führt aber ein Blitzschlag zu einer Überspannung in den elektrischen Leitungen. Geräte, die zu diesem Zeitpunkt am Netz sind, können Schaden nehmen. Für diesen ist die Hausratversicherung nicht zuständig.

Es empfiehlt sich deshalb eine Zusatzversicherung für Überspannungsschäden abzuschließen, gerade wenn man sehr teure und viele elektrische Geräte permanent am Netz hat. Um im Fall der Fälle Leistungen aus dieser Versicherung zu erhalten, muss man nachweisen, dass der Schaden durch einen Blitzschlag zustande kam. In Mietwohnungen kann eine Bestätigung über Blitzeinschlag vom Vermieter eingeholt werden. In anderen Fällen genügt der Nachweis, dass es beispielsweise auch bei Nachbarn zu Überspannungsschäden kam.