Bargeld Definition: Geldscheine und Münzen werden als Bargeld bezeichnet und gehören zu den Wertsachen. Bis zu einer bestimmten Obergrenze ist das Bargeld mitversichert.
Bargeld gehört zwar im strengen Sinne des Wortes nicht zum Hausrat, wird aber als Wertsache ebenfalls versichert, so dass in der Regel keine extra Bargeld Versicherung abgeschlossen werden muss. Für das Bargeld, das in einem Haus aufbewahrt und bei einem Einbruch oder in einem anderen Schadenfall verloren geht, legen die Versicherer unterschiedlich hohe Obergrenzen fest, die zwischen 250 und 1.000,- Euro liegen können. Für das Bargeld, das sich in einem Tresor befindet und somit vergleichsweise sicher aufbewahrt wird, gelten wesentlich höhere Obergrenzen. Die maximale Summe, die von einem Versicherungs-Unternehmen beim Verlust des Bargeldes erstattet wird, kann bei dem gleichen Versicherer unterschiedlich ausfallen. Das entscheidende Kriterium stellt hier die Qualität und somit die Sicherheit des Tresors dar. Damit die Versicherung leistet, soll ein Tresor mindestens 200 kg schwer sein oder es soll sich um einen eingemauerten Stahlschrank handeln.