Schmerzensgeld wird als finanzieller Ausgleich für immaterielle Schäden wie Körper- oder Gesundheitsverletzungen, Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung oder Freiheitsentziehung geleistet. Durch das Schmerzensgeld soll eine Wiedergutmachung an das Opfer erfolgen.
Zu den Körper- oder Gesundheitsverletzungen zählen auch damit einhergehende seelische Belastungen, Unwohlgefühle sowie Unannehmlichkeiten. Häufig wird auch bei der Verletzung der Persönlichkeitsrechte ein Schmerzensgeld zugesprochen. Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist übertragbar und vererblich. Außerdem besteht der Anspruch auf den finanziellen Ausgleich nicht nur bei Verschuldenshaftung, sondern auch bei Gefährdungshaftung.
Je nach Schadenfall greift eine andere Haftpflichtversicherung, bei Schmerzensgeld Autounfall beispielsweise die Kfz-Haftpflicht. In der Regel zahlt jede Haftpflichtversicherung Schmerzensgeld, wenn es keine Absicht oder Straftat war, die Höhe des Geldes angemessen und der Anspruch gegeben ist und es sich dabei um die unmittelbaren Auswirkungen, beispielsweise eines Unfalls, handelt.
Der Beck Verlag, der ADAC und einige Online-Anbieter stellen eine Schmerzensgeldtabelle zur Orientierung zur Verfügung. In jedem Fall ist die Bemessung des Schmerzensgeldes allerdings individuell und nicht zwangsläufig vergleichbar. Ein typischer Fall ist zum Beispiel das Schmerzensgeld Hundebiss, hier haftet der Hundehalter für sein Tier und muss zahlen, sofern er keine Hundehaftpflichtversicherung hat, die das für ihn übernimmt.