In unserem FAQ zur privaten Haftpflichtversicherung finden Sie wichtige Fragen und Antworten rund um den persönlichen Haftpflicht-Schutz. Erfahren Sie u. a. für welche Schadenfälle die Versicherung aufkommt und was im Schadenfall bzw. bei der Schadenmeldung zu beachten ist.
Eine private Haftpflichtversicherung kann Sie vor einem großen finanziellen Verlust bewahren, denn wenn Sie anderen unabsichtlich einen Schaden zufügen, so haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Einschränkungen gibt es keine und gerade bei großen Schäden kann Ihre ganze Existenz bedroht sein. Eine Private Haftpflicht übernimmt die entstandenen Schäden und bezahlt die Kosten, selbst wenn es sich um grobe Fahrlässigkeit handeln sollte.
Mit einer privaten Haftpflichtversicherung sind Sie auf der sicheren Seite, denn die Versicherungsgesellschaft prüft im Schadenfall auch, ob die Ansprüche des Geschädigten überhaupt gerechtfertigt sind. Sie selber haben dann mit der Schadenabwicklung nichts mehr zu tun. Eine Private Haftpflicht gibt es ohne, aber auch mit einem geringen Selbstbehalt. Falls Sie eine Haftpflichtversicherung mit Selbstbehalt wählen, sind die Beiträge etwas niedriger.
Personen- und Sachschäden werden von einer privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt, wozu als Leistungen die Regelung von entstandenen Schäden, die Abweisung von unbegründeten Ansprüchen Dritter und, als erster Schritt, die Prüfung der Haftung für den jeweiligen Schaden. Ausgenommen von der Abdeckung des Versicherungsschutzes sind in erster Linie mutwillig erzeugte Schäden, auftretende Schäden an geliehenen Dingen oder gemieteten Sachen (Dinge in der eigenen Mietwohnung sind allerdings mitversichert) und Schäden, die Sie von anderen Personen erfahren haben.
Die Private Haftpflicht kann durch einige Zusatzleistungen erweitert werden. Empfehlenswert in diesem Zusammenhang ist die so genannte Ausfalldeckung. In dem Fall zahlt die Haftpflichtversicherung auch, wenn Ihnen beispielsweise ein Schaden zugefügt worden ist und der Verursacher unbekannt ist oder nicht ermittelt werden kann. Sinnvoll ist auch eine Klausel in der Police, die bei einem eventuellen Schlüsselverlust die Kosten übernimmt.
Ist der Schaden erst einmal aufgetreten, so müssen Sie sich unverzüglich mit Ihrer Haftpflichtversicherung in Verbindung setzen, damit die Schadenregulierung ihren Gang nehmen kann. Dies kann auf telefonische Weise oder auf dem Postweg erfolgen. Manche Versicherungsgesellschaften bieten auch schon spezielle Schadenformulare im Internet an, die Sie einfach online ausfüllen können. Danach setzt Ihre Private Haftpflicht Sie in Kenntnis darüber, welche Unterlagen zur weiteren Verfahrensweise benötigt werden. Dazu zählen in der Regel Rechnungen, Kostenvoranschläge und in manchen Fällen auch spezielle Gutachten, die in Auftrag gegeben werden müssen. Falls Schmerzensgeldansprüche an Sie herangetragen werden, muss die gegnerische Seite dies mit einem ärztlichen Attest belegen. Unter Umständen kann Ihre Haftpflichtversicherung auch noch ein zweites Attest einfordern.
Bei Ehepartnern und minderjährigen Kindern, die im Haushalt leben, gilt der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung in vollem Umfang. Diese Regelung trifft aber auch auf volljährige Kinder zu, die noch im Haushalt leben, allerdings nur, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selber bestreiten können und Wehrdienst leisten oder eine Ausbildung absolvieren. Ihre Private Haftpflicht kann aber unter Umständen den eigenen Partner nicht mit einschließen, wenn es sich nicht um eine Ehe-Gemeinschaft handelt. In diesem Fall reicht meistens die Anfrage bei der Haftpflichtversicherung aus und der Partner kann beitragsfrei in die Versicherung aufgenommen werden. Pro Haushalt reicht also eine Haftpflichtversicherung aus, um sich vor eventuellen Schäden ausreichend zu schützen.
Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind die Bereiche, die durch eine Private Haftpflicht abgedeckt werden. Allerdings gibt es, wie bei vielen anderen Bereichen auch, einige Leistungsausschlüsse, bei denen Ihre Haftpflichtversicherung in keinem Fall zahlt. Ausgeschlossen von der Leistung sind so genannte Allmählichkeitsschäden. Das sind Schäden, die allmählich durch verschiedene Einflüsse von Außen entstehen. Personenschäden, die durch Allmählichkeitsschäden entstanden sind, werden dagegen wieder übernommen. Große Tiere, wie Pferde oder Hunde, sind auch von einer Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Bei Katzen oder Kleintieren machen Versicherungsgesellschaften eine Ausnahme und der Versicherungsschutz der privaten Haftpflicht wird entsprechend erweitert. Absichtlich herbeigeführte Schäden, Geldstrafen oder Bußgelder sind in keinem Fall im Versicherungsschutz der Haftpflichtpolice integriert.
In erster Linie hängt die Beitragseinstufung davon ab, welche Art des Tarifs bei einer Haftpflichtversicherung gewählt wird. Angeboten werden Familien-, Single, aber auch Senioren-Tarife, die speziell auf die jeweilige Versichertengruppe zugeschnitten sind. Doch nicht nur allein die Wahl des Tarifs spielt eine Rolle bei der Beitragserhebung, sondern auch die Höhe der Deckungssumme. Je niedriger die Deckungssumme für die Private Haftpflicht, umso geringer fällt auch der jährliche Beitrag zur Haftpflichtversicherung aus. Sie können den Beitrag aber noch zusätzlich senken, indem Sie einer Selbstbeteiligung zustimmen. Die jeweilige Höhe des Selbstbehalts wird vor Abschluss des Versicherungsvertrages mit dem Versicherer ausgehandelt und erst dann wird Ihr Beitrag berechnet.
Bei einer Haftpflichtversicherung mit Familientarif sind grundsätzlich die Ehepartner mitversichert und müssen nicht zusätzlich eine Private Haftpflicht abschließen. Sollte eine weitere Haftpflichtversicherung vorliegen, so ist es sinnvoll, eine der Policen zu kündigen. Handelt es sich bei dem im Haushalt lebenden Partner nicht um die Ehefrau oder dem Ehemann, so besteht bei der Privaten Haftpflicht auch die Möglichkeit, den Partner (auch bei gleichgeschlechtlichen, eingetragenen Lebensgemeinschaften) mitzuversichern, ohne dass der Beitrag angehoben werden müsste. Ein kurzes Anschreiben an die Versicherungsgesellschaft genügt in diesen Fällen meistens und die Mitversicherung wird in die Police aufgenommen. Tritt dann ein Schadenfall ein, ist für den Komplett-Schutz Vorsorge getragen worden.
Wenn bei Ihnen im Haushalt noch volljährige Kinder leben, so sind diese unter bestimmten Bedingungen immer noch in den Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Dies gilt beispielsweise für Kinder, die sich noch in der Ausbildung oder etwa im Referendariat befinden, sofern kein anderer Nebenjob mit hohem Verdienst ausgeübt wird. Diese Regelung gilt auch für erwachsene Kinder, die im Haushalt leben und Zivil- oder Wehrdienst absolvieren.
Das Einzige, was Sie dann regelmäßig tun müssen, um den Versicherungsschutz weiterhin zu gewährleisten ist, die entsprechenden Nachweise an die Private Haftpflichtversicherung zu leisten. Zu diesen Nachweisen zählen Schul- oder Ausbildungsbescheinigungen und Wehrdienstbescheinigungen. In jedem Fall sollten volljährige Kinder ohne eigenen Verdienst bei der Versicherung angegeben werden. Bei Kindern, die auf einen Studienplatz warten oder arbeitslos sind, beträgt die Frist für die kostenlose Mitversicherung ein Jahr.
Bei der Wahl der richtigen Haftpflichtversicherung sollten Sie auf einige Punkte achten, um das beste Angebot für Ihre Bedürfnisse zu finden. Deckungssumme und Laufzeit spielen eine Rolle. Wenn Sie eine Haftpflichtversicherung mit einer Laufzeit von einem Jahr wählen, sind Sie flexibler und können je nach Belieben leichter in ein günstigeres Angebot wechseln. Im Rahmen der Deckungssumme hat sich ein Betrag zwischen 3 und 5 Millionen Euro eingebürgert. Mit dieser Summe können dann nahezu alle eventuellen Schäden abgedeckt werden, ohne dass horrende Beiträge für die Private Haftpflicht gezahlt werden müssten. Ein Lebens- oder Ehepartner sollte vor Abschluss angegeben werden, damit dieser explizit in die Police mit aufgenommen wird. Das erleichtert bei einem Schadenfall vieles und Sie ersparen sich unnötigen Papierkram gleich im Vorfeld.
Eine Haftpflichtversicherung können Sie in der Regel drei Monate vor Vertragsablauf kündigen. Ansonsten verlängert sich die Police um ein weiteres Jahr. Ein Sonderkündigungsrecht wird Ihnen im Rahmen einer Haftpflichtversicherung dann eingeräumt, wenn gerade ein Schadenfall geregelt worden ist, oder die Versicherungsgesellschaft die Beiträge erhoben hat, ohne die Leistungen anzupassen. Dann haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats eine außerordentliche Kündigung einzureichen.
Ist die Frist verstrichen, gilt wieder die normale Kündigungsfrist. Es gibt allerdings einige Sonderregeln, wenn Sie Ihre Private Haftpflicht für einen längeren Zeitraum abgeschlossen haben. Dann ist eine Kündigung erst nach drei Jahren möglich, auch wenn vorher die Beiträge erhoben werden. Dies trifft für Haftpflichtversicherungen zu, die über fünf bis zehn Jahre laufen.