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Erwerbsunfähigkeit - BU-Leistungen

Der Begriff Erwerbsunfähigkeit beschreibt die grundsätzliche Arbeitsunfähigkeit einer Person. Wer also erwerbsunfähig ist, kann keine Arbeitstätigkeit ausüben. Die Erwerbsunfähigkeit ist von der Berufsunfähigkeit strikt zu unterscheiden, da es sich hierbei um zwei unterschiedliche Leistungskategorien handelt.

Arbeitnehmer können sich gegen beide Szenarien versichern. So gibt es die Erwerbsunfähigkeitsversicherung wie auch die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Grundsätzlich ist erstere Police deutlich preiswerter als die BU. Dies hat einen zentralen Hintergrund: In der Regel greift die Berufsunfähigkeitsversicherung früher als die Erwerbsunfähigkeitspolice. Denn wer einen konkreten Beruf nicht mehr ausüben kann, ist gegebenenfalls dennoch in der Lage, eine alternative, wenn auch eventuell minderwertige Tätigkeit, auszuüben.

Eine BU zahlt bereits dann, wenn der Versicherungsnehmer den Beruf nicht mehr ausüben kann. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung setzt hingegen erst dann Leistungen frei, wenn eine grundsätzliche Tätigkeit als Arbeitnehmer nicht mehr möglich ist.