Bei der Erwerbsminderungsrente handelt es sich um eine gesetzliche finanzielle Unterstützungsleistung für Personen, die aufgrund von Erkrankung nicht mehr oder nur anteilig arbeiten können. Diese Leistung wird vom Deutschen Rentenversicherungsträger auch für Berufsanfänger bezahlt, sofern diese bereits in jungen Jahren betroffen sind.
Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, können Ansprüche auf die Erwerbsminderungsrente allerdings nicht geltend machen. Personen, die das Rentenalter hingegen noch nicht erreicht haben, können die Erwerbsminderungsrente dann geltend machen, wenn sie aufgrund ihrer medizinischen Voraussetzungen maximal sechs Stunden pro Tag arbeiten können. Welche Tätigkeit in diesem Kontext nicht mehr ausgeübt werden kann, spielt für den Rentenversicherungsträger keine Rolle. Die Erwerbsminderungsrente ist deutlich von der Berufsunfähigkeitsrente abzugrenzen, da es sich bei letzterer Police um eine private Versicherungsleistung handelt, die individuell abgeschlossen werden kann.