Dienstunfähigkeit ist eine Bezeichnung aus dem in Deutschland gültigen Beamtenrecht. Von einer Dienstunfähigkeit für Beamte ist die Rede, wenn Soldaten oder Beamte aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands auf Dauer nicht in der Lage sind, die von ihrem Dienstherrn aufgetragenen dienstlichen Pflichten zu erfüllen. Im Gegensatz zum klassischen Arbeitnehmer oder Angestellten schließen Beamte als Absicherung gegen eine Berufsunfähigkeit eine Dienstunfähigkeitsversicherung ab. Damit das Ruhegehalt bei Berufsunfähigkeit ausgezahlt wird, müssen Betroffene mindestens fünf Jahre lang ihren Dienst absolviert haben.
Experten unterscheiden zwischen Policen mit "echter" bzw. "unechter" Dienstunfähigkeitsklausel. Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel berücksichtigt den Aspekt, dass eine Berufsunfähigkeit bei Beamten vorliegt, wenn deren Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand aufgrund allgemeiner Dienstunfähigkeit erfolgt. Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist nicht mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu verwechseln. Eine Dienstunfähigkeit schließt nicht automatisch eine Erwerbsunfähigkeit ein. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist nur ein probates Mittel, wenn der erkrankte Beamte nachweislich erwerbsunfähig ist. Die Höhe der durch diese Police gezahlten Rentensumme hängt vom vereinbarten Tarif zwischen Versicherungsnehmer sowie Versicherungsunternehmen ab.