Der Begriff Arbeitsunfähigkeit ist vom Terminus Berufsunfähigkeit zu unterscheiden. Denn wenn eine Person berufsunfähig ist, ist sie nicht zwingend arbeitsunfähig. Ist eine Person hingegen arbeitsunfähig, ist sie gleichzeitig auch berufsunfähig. Grundsätzlich wird analog zu diesen Begrifflichkeiten auch in der Versicherungslandschaft unterschieden. So gibt es sowohl eine Versicherung bei Arbeitsunfähigkeit als auch eine Police bei Berufsunfähigkeit.
Beim Blick auf die jeweilige Versicherung werden die Unterschiede zwischen den Policen deutlich: Arbeitsunfähig ist eine Person dann, wenn Sie keiner Beschäftigung mehr nachgehen kann. Berufsunfähig ist eine Person hingegen dann, wenn der jeweilige aktuelle Beruf, die Tätigkeit, nicht mehr ausgeübt werden kann. Wenn eine Person also einen Beruf nicht mehr ausüben kann und über eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung verfügt, greift diese nicht zwingend, da der Versicherungsnehmer andere Tätigkeiten durchaus ausüben könnte. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung bräuchte die Person in diesem Fall hingegen nicht mehr zu arbeiten und würde durch die Police unterstützt.