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Abstrakte Verweisung - Berufsunfähigkeitsversicherung

Schließt ein Versicherungsvertrag eine abstrakte Verweisung ein, haben Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit, die vereinbarte Rentenzahlung auszusetzen oder einzustellen. In diesem Fall räumt sich das Versicherungsunternehmen das Recht ein, Versicherungsnehmer auf einen vergleichbaren Beruf zu verweisen, welcher der bisherigen beruflichen Erfahrung und Stellung erkrankter Personen entsprechen muss. Beim Thema abstrakte Verweisung bei der Berufsunfähigkeit ist es nicht wichtig, ob der Arbeitsmarkt überhaupt freie Stellen für den verwiesenen Beruf bietet. Es genügt, aufzuzeigen, dass eine adäquate Alternative für den bisherigen Beruf vorhanden wäre. Inwieweit Versicherungsnehmer dann eine Anstellung in dem vorgeschlagenen Job finden, ist ihr Problem.

Deshalb sind Versicherungsnehmer gut beraten, eine passende Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden, die die Klausel auf eine abstrakte Verweisung ausschließt. Allerdings verzichten heutzutage viele Versicherungsgesellschaften aus Wettbewerbsgründen bereits auf das abstrakte Verweisungsrecht. Tritt der Leistungsfall ein, ist es erforderlich, dass der Verweisungsverzicht für sämtliche Prüfungsphasen gilt. Nur auf diese Weise ist sichergestellt, dass eine abstrakte Verweisung durch den Versicherungsanbieter zu jeder Zeit ausgeschlossen ist. Ein versicherungsrechtliches Pendant zur abstrakten Verweisung ist die konkrete Verweisung.