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Versicherungssteuer - Unfallversicherung

Die Versicherungssteuer ist eine Verkehrssteuer, deren juristische Grundlage das Versicherungssteuergesetz (VersStG) ist. Basierend auf diesem Gesetz werden Beitrags- sowie Prämienzahlungen aus Versicherungsverträgen besteuert. Jährliche Einnahmen durch die Versicherungssteuer belaufen sich auf ungefähr 10 Milliarden Euro. Damit nimmt diese Steuer einen Beitrag von vier Prozent der Steuereinnahmen des Bundes ein. Für die Erhebung der Bundessteuer ist seit Juli 2010 das Bundeszentralamt für Steuern zuständig. Als Bemessungsgrundlage dient das jeweilige Jahresentgelt. Die Besteuerung auf die Versicherungsprämien bzw.

Versicherungsbeiträge wird mit deren Zahlung fällig. Die Versicherungssteuer 2015 für die Unfallversicherung belief sich auf 19 Prozent. Diese Steuerbeträge gelten ebenfalls für 2016. Andere Konditionen sind für die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr mit einem Prozentsatz von 3,80 Prozent gültig. Versicherungsbeiträge können anteilig als Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen oder Sonderausgaben abgesetzt werden. Als Berechnungsbasis dient der jährliche Gesamtbetrag einschließlich der Versicherungssteuer.