Verletztengeld - Unfallversicherung-Leistung

Verletztengeld wird von der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt, wenn Arbeitnehmer durch einen Unfall oder einer Berufskrankheit nicht arbeitsfähig sind. Es wird während der Dauer der medizinischen Rehabilitation gezahlt, nachdem der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung eingestellt hat. Dies geschieht in der Regel nach Ablauf von sechs Wochen nach Beginn der Erkrankung oder Verletzung.

Auch Studenten oder Schüler haben Anspruch auf Verletztengeld, sofern sie zu Beginn der festgestellten Arbeitsunfähigkeit einer bezahlten, unbefristeten Tätigkeit nachgegangen sind. Das Verletztengeld wird maximal 78 Wochen bzw. 546 Tage gezahlt.