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Unfalltod - Unfallversicherung-Leistung

Von einem Unfalltod ist die Rede, wenn Versicherungsnehmer durch ein von außen auf den Organismus einwirkendes Erlebnis unbeabsichtigt in ihrer Gesundheit geschädigt werden. Als Folge dieses Ereignisses führt die Einwirkung innerhalb von zwölf Monaten zum Tod. Um gegen diese Negativfolgen eines Unfalls abgesichert zu sein, ist bei Unfallversicherungen die Vereinbarung einer Todesfallleistung möglich. Wurde eine Todesfallleistung vereinbart, kann das Versicherungsunternehmen nach einem zur Invalidität führenden Unfall Vorauszahlungen leisten.

Die Summe der Leistung ist allerdings auf geleistete Vorauszahlungen begrenzt. Die ausgezahlte Summe für einen Unfalltod wird bei Vertragsabschluss vereinbart. In dessen Rahmen können Versicherte selbst entscheiden, ob die Versicherungssumme nach dem Unfalltod an ein Kind oder eine andere begünstigte Person ausgezahlt werden soll. Nach einem Unfalltod ist die Todesfallleistung bei Unfallversicherungen dafür vorgesehen, starken finanziellen Belastungen durch den Ausfall des Verunfallten entgegenzuwirken. Die Zusatzversicherung für den Todesfall ist verhältnismäßig kostengünstig und räumt im Versicherungsfall bereits innerhalb des ersten Jahres Zahlungen durch das Unternehmen ein.