Der Begriff Übergangsgeld bezeichnet eine Leistung, die von der Unfallversicherung in der Zeit der gesundheitlichen Rehabilitation gezahlt wird. Sofern im Unfallversicherungsvertrag vereinbart, hat der Versicherungsnehmer nach einem Unfall ein Anrecht auf Übergangsgeld. Dieses wird dem Versicherungsnehmer in der Zeit der Wiedereingliederung gezahlt, da Ihm auf Grund der Unfallverletzung und der nicht arbeitsfähigen Zeit das Lohnentgelt gekürzt wird bzw. dieses fehlt . Es versteht sich somit auch als Entschädigungsgeld.