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Schlaganfall - Unfallversicherung-Leistung

Ein Schlaganfall, auch als Hirnschlag, Gehirnschlag oder Apoplexie bekannt, ist durch eine plötzlich auftretende Gehirnerkrankung gekennzeichnet. Negativfolgen von einem Schlaganfall sind Ausfälle der Funktionen des zentralen Nervensystems. Hauptursache ist eine unzureichende Versorgung des Gehirns. Bei einem Schlaganfall erfolgt die Behandlung, indem Arzneimittel intravenös verabreicht werden oder per Neurothrombektomie, bei der Blutgerinnsel im Gehirn mit einem Katheter entfernt werden. Anschließend erfolgt zumeist eine Rehabilitation mit Behandlungsstrategien wie Logopädie, Ergotherapie oder Physiotherapie.

Unfallversicherungen schließen eine Kostenübernahme durch die Folgen eines Schlaganfalls nicht in ihre Verträge ein. Anders ist die Regelung gestaltet, wenn ein Schlaganfall als auslösender Unfallfaktor anerkannt wird. In dieser Situation ist nicht der Schlaganfall versichert. Treten Folgeschäden durch einen Sturz, Autounfall oder Ähnliches basierend auf einem Schlaganfall auf, besteht bei vielen Policen Versicherungsschutz. Um sicherzugehen, dass durch einen Schlaganfall ausgelöste Unfälle tatsächlich mitversichert sind, sollten Versicherte spezielle Vereinbarungen mit der jeweiligen Gesellschaft treffen. Im Zweifelsfall muss eine Vereinbarung für eine etwaige Kostenübernahme extra in den Versicherungsvertrag inkludiert werden.