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Rettungskosten - Unfallversicherung

Der Begriff Rettungskosten spielt im Bereich der privaten Unfallversicherungen eine große Rolle. Wer eine solche Police abschließt, sichert sich gegen Forderungen und Kosten resultierend aus Rettungen aufgrund eines Unfalls des Versicherungsnehmers ab.

Ein klassisches Beispiel ist die Verletzung beim Skisport. Wenn ein Versicherungsnehmer hier selbst verschuldet einen Unfall verursacht und auf Rettung angewiesen ist, kommt die private Unfallversicherung in der Regel für die Rettungskosten und die Behandlung auf. Anders ist es bei der Auslandskrankenversicherung, wo derartige Kosten für Rettung und Bergung nicht standardisiert inkludiert sind.

Wer im Sommerurlaub mit einem Jetski einen schweren selbst verschuldeten Unfall erleidet und gegebenenfalls gerettet oder sogar in die Heimat transportiert werden muss, riskiert ohne eine Police, die für Rettungskosten aufkommt, dass dieser selbst die Kosten für Bergung und Rettung tragen muss.