Sie können Ihre Unfallversicherung kündigen ohne dafür einen Grund abzugeben. Denn grundsätzlich genießt jeder Versicherte die Freiheit, der Versicherung eine Kündigung vorzulegen. Wenn Sie Ihrer Unfallversicherung die Kündigung aussprechen, dann müssen Sie stets die betreffende Kündigungsfrist der Unfallversicherung beachten. Hierbei gilt es eine Norm, bei der das Anliegen drei Monate vor dem Ablauf einzureichen ist. Sollte das Ablaufdatum einer Police nicht beachtet werden, wird nach Ablauf dieser Geltungsfrist, außer bei einer Sonderregelung, eine Verlängerung von einem Jahr automatisiert. Um die richtigen Formulierungen zu treffen, gibt es im Internet Formulare, die das Kündigungsschreiben an die Unfallversicherung erleichtern. Ganz wichtig ist in diesem Prozess die Leistung einer handschriftlichen Unterschrift.
Die Kündigung der Unfallversicherung per Vorlage bietet sich als gute praktische Lösung förmlich an. Zwar können Sie auch per Fax die Unfallversicherung kündigen, jedoch muss ein Signum vorhanden sein. Weiterhin sollte aus Sorgsamkeit beim postalischen wie auch faxbezogenem Senden vom Kündigungsschreiben einen Sendebericht an das Versicherungsinstitut geschickt werden.
In jedem Fall sollten Sie von der Unfallversicherung bei Kündigung die Bitte um Bestätigung verlangen. Es gibt hierbei verschiedene Laufzeiten von einem Jahr bis hin zu fünf Jahren. Essentiell ist dabei, dass die Unfallversicherung die Kündigung spätestens an diesem Stichtag mit einem Eingangsstempel versehen hat, das Datum des Verfassens spielt hierbei keine Rolle. Dabei sind die Versicherungspolicennummer wie auch die Versichertennummer zu benennen. Im gleichen Atemzug hilft bei der Kündigung der Unfallversicherung auch der schriftliche Entzug der Einzugsermächtigung zu genau diesem besagten Datum.
Es gibt zwei unterschiedliche Kündigungsformen. Zum einen ist dies die ordentliche Kündigung innerhalb eines fest gesetzten Zeitraumes. Grund können hier beispielsweise formelle Vorlieben des Versicherungsnehmers die Konditionen betreffend oder die hohen Preise des Versicherungsinstitutes sein. Und zum anderen ist dies die außerordentliche Kündigung. Hierbei existiert das Recht, bei der Unfallversicherung eine Kündigung im monatlichen Zeitraum zu erwirken. Zu diesem Ergebnis kann es kommen, wenn von der privaten Sicht eine Klage über ausbleibende Leistungsentgelte existiert. Zudem besteht für den Versicherer diese Option bei einer chronischen Änderung des Zustands des Versicherten.
Dies kann nach einem Unfall bei einem Übergang in eine Pflegestufe oder in einem schlimmen Fall die Vergegenwärtigung einer Geisteskrankheit geschehen. Dies gilt auch für den Aufschlag einer Risikozulage nach einem Schadenfall. Bei verkehrten Angaben zum eigenen Gesundheitszustand sowie falschen Aussagen zu einem Unfallhergang hat der Versichernde das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Dies gilt auch bei Schadenhöhen von nur zehn Euro. Unter dem finanziellen Aspekt empfiehlt es sich, der Unfallversicherung die Kündigung zur Hauptfälligkeit einzureichen, da bereits gezahlte Beiträge nicht zurückerstattet werden können.