Kosmetische Operationen - Unfallversicherung

Als kosmetische Operationen werden chirurgische Eingriffe bezeichnet, für die keine medizinische Indikation vorliegt. Insbesondere nach Unfällen mit Personenschäden sind kosmetische Operationen ein probates Mittel, um das Äußere der Verunfallten wieder dem Originalzustand anzupassen. Durch Mediziner werden korrigierende operative Eingriffe vorgenommen, um eine Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds zu lindern. Unfallversicherungen übernehmen durch kosmetische Operationen entstehende Kosten nicht in unbegrenzter Höhe. Versicherungsgesellschaften bezahlen mit diesen Operationen verbundene Finanzaufwendungen nur bis zu einer festgelegten Versicherungssumme. Eine Voraussetzung für die Kostenübernahme für kosmetische Operationen ist, dass keine dritte Person wie der Unfallverursacher die finanziellen Folgen trägt.

Die Höhe der Versicherungssumme für kosmetische Operationen nach einem Unfall ist auf dem Versicherungsschein festgelegt. Kosten werden für kosmetische Eingriffe an Erwachsenen übernommen, wenn die OP innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall erfolgen. An Minderjährigen müssen kosmetische Korrekturen durchgeführt werden, bevor diese Personengruppe das 21. Lebensjahr vollendet. Die Kostenübernahme nach kosmetischen Operationen schließt weitere damit verbundene Serviceleistungen wie Arzthonorare ein. Darüber hinaus deckt die Unfallversicherung Zahnersatzkosten in einem festgelegten Umfang unter dem Leistungspunkt "kosmetische Operationen" ab. Ein Vergleich der Unfallversicherungen hilft herauszufinden, welche was leistet.