Eine Gruppenunfallversicherung ist insbesondere für Arbeitgeber eine interessante Option, um mehrere Arbeitnehmer zu versichern. Der Vorteil einer Gruppenunfallversicherung besteht darin, dass Unternehmen bei der Lohnsteuer Pauschalbeträge in Höhe von 20 Prozent erheben können. Im Einzelfall ist der sogenannte Auskehrungsanspruch der ausschlaggebende Faktor für den Kostenabzug durch Steuerpflichtige sowie die steuerliche Berücksichtigung. Die betriebliche Police für einen Gruppenunfall bietet finanzielle Sicherheiten gegen unfallbedingte Folgekosten von Mitarbeitern eines Unternehmens. Die Deckung ist höher als der gängige gesetzliche Kostenrahmen. Positiv ist die Tatsache, dass bei steigender Anzahl versicherter Personen Möglichkeiten für Rabatte bei Versicherungsgesellschaften steigen.
Eine Gruppenunfallversicherung für Betriebe ist behilflich, um Einkommensverluste zu vermeiden und kostenintensive Spezialbehandlungen (im Bedarfsfall) zu finanzieren. Einige Versicherungsunternehmen schließen die Finanzierung eventuell erforderlicher Umschulungen sowie Berufswechsel oder essentielle Umbauten an der Wohnung oder dem Haus ein. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung inkludiert die Gruppenunfallversicherung eine Kostenabdeckung bei sämtlichen Berufs- und Freizeitunfällen. Ein privates Pendant zur Gruppenunfallversicherung ist die Familienunfallversicherung. Ist der Hauptverdiener dauerhaft körperlich beeinträchtigt, wird über diese Police eine finanzielle Absicherung für den Ehepartner sowie die Kinder gewährleistet.