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Gliedertaxe - Unfallversicherung-Leistung

Wer eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat und resultierend aus einem beruflichen oder privaten Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist, erhält von der Versicherung die vereinbarten Leistungen. Die Höhe und Staffelung dieser Leistungen richten sich nach mehreren Kriterien. Ein Kriterium ist die Gliedertaxe, welche im Rahmen des Invaliditätsgrades genau zuordnet, wie hoch dieser ausfällt.

Grundsätzlich handelt es sich bei der Gliedertaxe um Prozentwerte, die – analog zur Beeinträchtigung – die Schwere der Beeinträchtigung klassifizieren. So erheben Versicherungen für den dauerhaften Verlust des Geschmackssinns beispielsweise eine Gliedertaxe von 5 Prozent. Somit erhält der Versicherungsnehmer, der durch einen Unfall seinen Geschmackssinn verloren hat, einen Invaliditätsgrad von 5 Prozent zugewiesen. Dieser rechtfertigt nun wiederum die Höhe der Zahlungen, die vertraglich vereinbart wurde.

Die Gliedertaxe beziffert sämtliche Glieder des Körpers mit Prozentwerten, um im Fall eines Unfalls mit Folgen die Höhe der Kapitalzahlung aus der privaten Unfallpolice zu errechnen.

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