Das Genesungsgeld schließt in der Regel an das Krankenhaustagegeld an, sofern eine entsprechende Unfallversicherungspolice abgeschlossen wurde. Während das Krankenhaustagegeld als finanzielle Absicherung während des stationären Aufenthalts dient, ist das Genesungsgeld die darauf folgende Teil-Absicherung, wenn der Erkrankte das Krankenhaus verlässt und zuhause gesundet. Denn auch im Anschluss an die stationäre Unterbringung können auf den Versicherten weitere Kosten für ggf. Haushaltshilfen oder kostenpflichtige Zusatzbehandlungen anfallen, die mit dem Genesungsgeld ein Stück weit abgefedert werden sollen.
Die Höhe des Genesungsgelds richtet sich nach dem mit der Versicherung vereinbarten Krankenhaustagegeld. Oftmals sehen Versicherer eine Staffelung des Genesungsgelds vor. Während das Genesungsgeld in den ersten Tagen nach der stationären Entlassung noch 100 Prozent des Krankenhaustagegelds entspricht, reduziert sich dieser Wert mit fortschreitender Dauer auf in der Regel 25 Prozent.