Im folgenden FAQ zur Unfallversicherung finden Sie wichtige Fragen und Antworten zur Absicherung von privaten Unfällen. Erfahren Sie mehr zu den Leistungen und dem Versicherungsschutz in der privaten Unfallversicherung. Das ist gilt je nach den Versicherungsbedingungen der Unfallversicherer auch für selbst verschuldete Unfälle.
Eine Unfallversicherung deckt alle Schäden, die Ihnen durch einen Unfall entstehen. Zu den gängigsten Leistungen, die von den Versicherern angeboten werden, gehören: Invaliditäts-, Todesfall-Leistung, aber auch Krankenhaustage- oder Genesungsgeld. Doch es gibt noch mehr Leistungen, die im Rahmen der Unfallversicherung angeboten werden. Die meisten Versicherer bieten Ihnen eine Unfallrente an, die ab einem gewissen Grad der Invalidität ausgezahlt wird. Die Rente ist nicht auf einen kurzen Zeitraum bestimmt, sondern wird meistens das ganze Leben gezahlt. Auch die Kosten für eine kosmetische Operation können vom Versicherungsträger übernommen werden, falls diese medizinischen Maßnahmen nach einem Unfall notwendig werden. Bei schwersten Verletzungen (Querschnittslähmungen und ähnlichem) wird eine Sofort-Leistung gezahlt.
Einige Versicherungsgesellschaften verlangen vor dem Abschluss einer Unfallversicherung keine zusätzliche Gesundheitsprüfung und falls doch, fällt diese wesentlich kleiner aus als das beispielsweise bei der privaten Krankenkasse oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig wäre. Allerdings gibt es für die Unfallversicherung auch Ausschlussgründe, beispielsweise bei älteren oder auch jüngeren Menschen, die pflegebedürftig sind. In diesem Fall kann keine Unfallversicherung abgeschlossen werden. Wichtig ist, dass bei einer eventuellen Gesundheitsprüfung alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Die meisten großen Versicherer verlangen eine verkürzte Variante der Gesundheitsprüfung, aufgrund deren Ergebnisse dann die Beitragseinstufung erfolgt. Bei Verträgen ohne vorherige Prüfung sollten Sie darauf achten, ob es in den Konditionen einige Leistungen gibt, die eventuell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Im Gegensatz zu anderen Arten der privaten Versicherung, wie Privathaftpflicht, sind Kinder bei einer Unfallversicherung nicht bei den Eltern mitversichert. Es besteht allerdings die Möglichkeit, eine Unfallversicherung für die Familie abzuschließen, in der dann alle Mitglieder der Familie ausreichend versichert sind. Wichtig ist, dass alle Versicherten namentlich im Vertrag angegeben werden, denn ansonsten greift der Versicherungsschutz nicht. Der Vorteil einer Familienversicherung ist, dass die Beiträge deutlich günstiger ausfallen, als wenn alle Familienangehörigen eine eigene Police abschließen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können Kinder in der Familien-Unfallversicherung versichert werden. Danach muss eine gesonderte Unfallversicherung abgeschlossen werden, sofern das noch gewünscht wird.
Es gibt Unfälle, die auf eigenes Verschulden zurückgeführt werden und bei denen die Unfallversicherung auf keinen Fall zahlt. Diese Regelung greift beispielsweise dann, wenn ein Unfall passiert ist, während Sie unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol standen. In diesen Fällen tragen Sie selber die Schuld am Unfallgeschehen und Ihre Unfallversicherung wird in keinem Fall zahlen. Auch ein epileptischer Anfall kann als Selbstverschulden gezählt werden und die Unfallversicherung wird keine Leistung erbringen. In jedem Fall sollten Sie also im Besitz Ihrer geistigen und körperlichen Kräfte sein, wenn der Unfall geschieht. Sonst können Sie keine Leistungen oder etwaige Rentenzahlungen aus der Versicherung erwarten.
Die Unfallversicherung zahlt in der Regel auch, wenn der Unfall von Ihnen verschuldet wurde. Allerdings nur, wenn Sie nicht unter Drogen- oder Alkoholeinfluss standen. Sollte dies der Fall gewesen sein, so gilt der Unfall als selbstverschuldet und die Unfallversicherung muss Ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen. Verursachen Sie allerdings in nüchternem Zustand einen Autounfall und erleiden Schäden, dann wird Ihre Unfallversicherung in jedem Fall die vereinbarten Leistungen zahlen. Dazu zählen Invaliditätsleistungen oder auch eine lebenslange Unfallrente, falls es zu schweren, bleibenden Schäden kommen sollte. Dann spielt es keine Rolle, wer den Unfall verursacht hat, solange kein Alkohol oder keine Drogen im Spiel waren, werden auch eigenverschuldete Unfälle in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen.
Unfälle passieren schneller, als man denkt. In diesen Fällen kann eine private Unfallversicherung Ihnen einen zusätzlichen Schutz bieten, besonders wenn Sie nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind, was beispielsweise für Hausfrauen gilt. Durch einen Unfall können horrende Kosten auf Sie als Geschädigten zukommen, die Sie ohne Versicherung ganz alleine tragen müssen. Eine Unfallversicherung zahlt Ihnen bereits ab einer Invalidität von 50 Prozent eine lebenslange Rente oder leistet eine Sofortzahlung, wenn es sich nur um eine vorübergehende Invalidität handelt. In jedem Fall hält sich der finanzielle Verlust nach einem Unfall durch diese Art der Versicherung in überschaubaren Grenzen. Auch wenn Sie Ihrem Beruf nie wieder nachgehen können, kann das Geld aus der Versicherung weiterhelfen und Sie vor einer Privatinsolvenz bewahren.
Wenn Sie eine Unfallversicherung abschließen, so ist der Versicherungsschutz nicht nur auf Unfälle in Deutschland oder den Ländern der Europäischen Union begrenzt, sondern gilt auf der ganzen Welt. Auch wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, muss Ihre Unfallversicherung bei einem Unfall im Ausland Ihrer Zahlungspflicht nachkommen. Darin liegt der Vorteil einer Unfallversicherung, denn manch andere Versicherungen sind nur auf Deutschland begrenzt. Das gilt für diese Art der Versicherung nicht. Sie müssen Ihrer Versicherungsgesellschaft lediglich den Unfall melden und den Ort angeben, an dem er geschehen ist. Alles andere übernimmt dann die Versicherung. Auch eine vereinbarte lebenslange Unfallrente können Sie im Ausland erhalten.
Wie bei den meisten anderen Versicherungen auch, sollte die Versicherungssumme bei einer Unfallversicherung so gewählt werden, dass Sie Ihren Bedürfnissen und Ihrer jeweiligen Situation entspricht. Zu niedrig gewählte Deckungssummen helfen im Versicherungsfall nicht wirklich weiter. Als minimale Versicherungssumme wird dabei ein Wert von mindestens 100.000 Euro angenommen, wobei die Summe für Kinder etwa das Doppelte betragen sollte. Sie sollten auch darauf achten, dass es sich um den Hauptverdiener der Familie handelt. Sollte dies der Fall sein, so kann die Versicherungssumme ruhig sehr hoch gewählt werden, denn die Beiträge ändern sich dann nur minimal. Wichtig ist, dass nach einem Unfall durch die Unfallversicherung alle Eventualitäten und Kosten abgedeckt werden können.
Die Versicherungssumme und die Leistungen bei einer Unfallversicherung hängen unmittelbar zusammen, denn je nach Höhe der gewählten Versicherungssumme verändern sich auch die Invaliditätsleistung und die monatliche Unfallrente bei schweren, bleibenden Beeinträchtigungen, aber auch die vereinbarte Sofort-Leistung. Daher sollte die Versicherungssumme ausreichend hoch gewählt werden, denn sonst können die Leistungen zu gering ausfallen und nach einem Unfall müssen Sie gegebenenfalls einen Teil aus eigener Tasche bezahlen. Aus der Versicherungssumme ergibt sich also die Höhe der finanziellen Leistungen der Unfallversicherung. Sie bestimmen bereits im Vorfeld des Vertragsabschlusses, was Sie im Falle eines Unfalls von Ihrer Versicherung erwarten können, damit eine finanzielle Absicherung gegeben ist.
Es gibt einige Lücken, die auch eine Unfallversicherung nicht abdecken kann. Das betrifft vor allen Dingen Unfälle, die von der Versicherung nicht als solche anerkannt werden. Ohnmachtsanfälle in Verbindung mit einem Treppensturz können beispielsweise ein Fall sein, indem die Unfallversicherung nicht eintritt. Auch wenn Sie eine gefährliche Risikosportart ausüben, wie Fallschirmspringen oder ähnliches, können Unfälle, die in diesem Bereich geschehen, aus dem Versicherungsschutz bewusst ausgeschlossen werden.
Je nach Art der abgeschlossenen Police kann es auch sein, dass der Versicherungsschutz nur auf den beruflichen oder privaten Bereich beschränkt sind. Dann sind auch nur Unfälle eingeschlossen, die auch in diesem Bereich geschehen. Trotz allem deckt die Unfallversicherung aber mehr Schäden ab als beispielsweise die gesetzliche Versicherung.