Bergungskosten - Unfallversicherung

Nach einem Unfall sind häufig Rettungsmaßnahmen notwendig, die darauf ausgerichtet sind, verletzte oder verstorbene Personen zu bergen. Damit einhergehende finanzielle Aufwendungen sind Teil der Bergungskosten, die im Regelfall von einer privaten Unfallversicherung übernommen werden. Bergungskosten einer Unfallversicherung decken nicht nur entstehende Beträge für Rettungsdienste ab. Neben Bergungskosten nach einem Skiunfall schließt dieser Bereich Suchhundeeinsätze, den Kostenaufwand für einen Transport ins Krankenhaus oder einen notwendigen Krankenhauswechsel ein. Nach einem Unfall übernehmen einige Versicherungsgesellschaften ebenfalls die Kosten für die Bergung bzw. den Transport eines liegen gebliebenen Fahrzeugs.

Die maximale Höhe der Finanzleistungen variiert von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen. Finanzielle Höchstgrenzen für übernommene Summen der Bergungskosten sind im Versicherungsschein vermerkt. Sinnvoll ist es, dass im Angebot der Versicherungsgesellschaften für Bergungskosten der Transport in Krankenhäuser sowie eine Rettung durch private und öffentliche Rettungsdienste enthalten ist. Weiterhin sollten eine medizinische Rückführung an den Wohnsitz und eine Unterbringung oder Heimreisekosten für Familienangehörige enthalten sein. Der Leistungsbereich einer Unfallversicherung für Bergungskosten sollte vor allem von den Versicherungsnehmern vorgenommen werden, die sich häufig in schwer zugänglichen Regionen wie unebenem Gelände aufhalten.