Tierarzt - Tierversicherung-Leistung

Tierarzt ist die Bezeichnung für den Beruf eines Mediziners, der auf die Behandlung von Tieren spezialisiert ist. Weitere übliche Begriffe sind Veterinär oder Tiermediziner. Das Berufsfeld des Tierarztes kann die Behandlung von Nutz- und Haustieren in Praxen und Kliniken sowie die Forschung umfassen.

Die Kosten für den Tierarzt müssen vom Tierhalter selbst getragen werden. Doch gerade bei Hunden, Katzen und Pferden schnellen durch neue medizinische Möglichkeiten die Behandlungskosten in die Höhe. Deshalb ist es ratsam, für diese Tiere eine Tierkrankenversicherung abzuschließen. Sie trägt teilweise oder komplett die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen und OPs. Beim Abschluss einer Tierkrankenversicherung darf grundsätzlich die Anzeigepflicht nicht verletzt werden. Verschweigt der Tierhalter bekannte Vorerkrankungen des Tieres, kann die Versicherung die Zahlung der Behandlung verweigern oder den Vertrag einseitig kündigen. Es ist deshalb ratsam, vor Abschluss der Versicherung den Tierarzt zwecks Krankengeschichte des Tieres zu kontaktieren. Bei Rassehunden ist zu beachten, dass die Behandlung rassetypischer Krankheiten von vielen Tierkrankenversicherungen generell nicht erstattet wird.