Unter Schmerzensgeld versteht man den Anspruch auf Schadenersatz, wenn eine Person körperlichen, seelischen Schaden erlitten hat. Aber auch die Einschränkung der Freiheit, der sexuellen Selbstbestimmung sowie die der allgemeinen Gleichbehandlung sind Gründe, um Schmerzensgeld zu beantragen. In Bereich der Tierhaftpflichtversicherung ist Schmerzensgeld vorwiegend auf Körperschäden beschränkt, die durch einen Unfall mit einem Tier herrühren. Man spricht deshalb auch von Verletztengeld. Besonders für Hundehalter spielt das Schmerzensgeld eine Rolle, da sie für alle Taten des Tieres verantwortlich sind, also auch, wenn der Hund jemanden beißt oder anderweitig verletzt.
Deshalb raten Experten zur Hundehaftpflichtversicherung. Hierbei sollte beachtet werden, dass auch Fremdhalter mitversichert sind, um Schäden abzudecken, die beispielsweise entstehen, wenn der Nachbar mit dem Hund Gassi geht. Von Schadenansprüchen ausgenommen sind Familienmitglieder. Sie stehen im Status des Halters, d. h., wird das Kind vom Hund der Eltern gebissen, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Die Hundehaftpflicht springt also hier nicht ein.