Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Abgabe, mit der das Halten eines Hundes besteuert wird. Sie wird in Deutschland von den Gemeinden erhoben und fließt direkt in die Kassen der Kommunen. Deshalb schwankt die Hundesteuer auch von Gemeinde zu Gemeinde. In Deutschland gibt es nur sehr wenige Kommunen, die keine Hundesteuer erheben. Die Hundesteuer dient nicht nur der Einnahme von Geldern für die Kommune, sondern dient auch der Populationskontrolle.
Das erste Land, welches Hundesteuern erhob, war Großbritannien. Hier wurde 1796 eine staatliche Steuer auf Hunde eingeführt und knapp 200 Jahre später (1987) wieder abgeschafft. Von der Hundesteuer ausgenommen sind Tiere, die für gewerbliche Zwecke gehalten werden. Hierzu zählen etwa Hundezucht und Hütehunde. Auch privat gehaltene Hunde können von der Hundesteuer befreit sein. In der Regel handelt es sich dabei um Blindenhunde, Begleithunde und andere Gebrauchshunde. Hunde in Tierheimen werden ebenfalls meist nicht besteuert, genauso wie Hunde von privaten Hundezüchtern.