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Anzeigepflicht - Tierversicherung-Leistung

Bei der Anzeigepflicht handelt es sich um die wahrheitsgemäße Angabe von allen bekannten Gefahrenumständen, die schon vor Vertragsabschluss bekannt waren und den Entschluss des Versicherers einen Vertrag abzuschließen, beeinflussen können. Zu diesem Zweck stellt der Versicherer vor Vertragsabschluss Fragen, die sich auf diese Gefahrenumstände beziehen. Der Versicherte muss diese Fragen wahrheitsgemäß beantworten.

Für die Tierversicherung bedeutet es, dass alle bekannten Vorerkrankungen des Tieres vor Abschluss der Police dem Versicherungsunternehmen mitgeteilt werden müssen. Ist dem Tierhalter beispielsweise eine Zahnerkrankung seines Hundes bekannt, gibt diese aber nicht an, kann die Versicherung die Behandlungskosten dafür und alle zukünftigen Zahnerkrankungen des Hundes nach Vertragsabschluss ausschließen. Hierfür wird der Fachtermini Haftungsausschluss verwendet. Der Versicherte muss dann selbst die Kosten für diese und alle zukünftigen Behandlungen der Zähne seines Hundes tragen. Im schlimmsten Fall kündigt das Versicherungsunternehmen die Police. Die Anzeigepflicht betrifft nicht Vorerkrankungen, von denen der Versicherte nichts wissen konnte.