Nachversicherung - Risikolebensversicherung

Unter einer Nachversicherung wird eine nachträgliche Aufstockung der Versicherung oder auch Erhöhung des Versicherungsschutzes bezeichnet. Der Versicherungsnehmer hat also die Möglichkeit mit der Nachversicherung seinen bestehenden Vertrag flexibel anzupassen, wenn er etwa nach einigen Jahren feststellt, dass seine in der Risikolebensversicherung ausgeschüttete Summe zu niedrig sein wird, um die Angehörigen finanziell abzusichern. Dies bezeichnet man als Nachversicherungs-Garantie. Möchte man die Auszahlungssumme erhöhen, ist es nicht notwendig, sich einer neuen Gesundheitsprüfung zu unterziehen.

Eine Nachversicherungsgarantie hat jedoch meist andere zu erfüllende Voraussetzungen, wie der Eintritt in die Selbstständigkeit, der Berufseintritt nach der Lehre, der Erhalt eines akademischen Grades, eine Heirat, Kindergeburt oder Adoption. Unter gewissen Umständen kann die Versicherungssumme sogar verringert werden, etwa im Zuge einer Beitragsfreistellung. Einige Versicherungsunternehmen bieten sogar ein sogenanntes Umtauschrecht an, dass die Risikolebensversicherung als Todesfallversicherung in eine Lebensversicherung umwandelt. Wird eine Risikolebensversicherung z.B. in eine Kapitallebensversicherung umgewandelt, erhöhen sich selbstverständlich im Zuge der Nachversicherung die zu zahlenden Beiträge.