Wartezeit - Private Krankenversicherung

Wartezeit ist der Zeitraum, in dem die private Krankenversicherung noch keine medizinischen Leistungen zahlt, ausgenommen davon sind akute Notfälle wie etwa ein Unfall. Die Wartezeit liegt zwischen drei und acht Monaten. Die achtmonatige Wartezeit betrifft vor allem besondere Leistungen wie etwa Psychotherapie oder Kieferorthopädie. In einigen Tarifen gibt es auch die Möglichkeit, dass die Wartezeit verkürzt bzw. erlassen wird.

Geht ein Versicherter lückenlos von der gesetzlichen (Mindestversicherungszeit 3 bzw. 8 Monate) in die private Krankenkasse, wird die Wartezeit erlassen. Um eine lückenlose Krankenversicherung zu gewährleisten, ist es sogar möglich, den Beginn der privaten Krankenversicherung zwei Monate zurückzudatieren. Die Beiträge für diese beiden Monate müssen nachgezahlt werden, allerdings werden keine Leistungen erstattet, die in dieser Zeit angefallen sind. Durch eine Rückdatierung der PKV verkürzt sich natürlich die Wartezeit. Außerdem ist es möglich Wartezeiten auf Antrag aufheben lassen, hierfür ist ein Attest vom Arzt notwendig. Dieses muss der Versicherte selbst zahlen.

Informationen zur Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit